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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand 25. April 2025

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der TZ Betriebseinrichtungen OG für Auftraggeber, der ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner sind nur verbindlich, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmen.

 

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten sie für maximal 30 Kalendertage ab dem Angebotsdatum.

Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung – gleichgültig ob diese mündlich, telefonisch oder über elektronische Kommunikationsmittel erfolgt – schriftlich bestätigen oder mit der Ausführung der Lieferung bzw. Leistung beginnen.

Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich – soweit nicht anders vereinbart – ohne Umsatzsteuer, unfrei und ohne Montage. Zusätzliche Aufwendungen, etwa für besondere Versandarten, Transportversicherungen oder vergleichbare Leistungen, trägt der Auftraggeber.

Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB als vereinbart. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle durch Mahnung, Inkasso oder sonstige Maßnahmen entstehenden Kosten zu ersetzen.

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurden.

Wir behalten uns das Recht vor, bei längerfristigen Aufträgen Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen.

 

4. Lieferung und Lieferzeit

Lieferzeiten und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Lieferzeit beginnt frühestens mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller relevanten technischen und kaufmännischen Details sowie dem Eingang einer gegebenenfalls vereinbarten Anzahlung.

Kommt es zu Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die Erfüllung unserer Leistungspflicht erheblich erschweren oder unmöglich machen, so verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Lieferung dadurch dauerhaft unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche des Auftraggebers bestehen in diesen Fällen nicht, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Ein Rücktritt des Auftraggebers wegen Lieferverzugs ist in solchen Fällen ausgeschlossen. In allen anderen Fällen ist ein Rücktritt nur unter den in Punkt 8 genannten Voraussetzungen zulässig.

Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind. Gerät der Auftraggeber mit der Annahme der Ware oder mit sonstigen Mitwirkungspflichten in Verzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Ware ab diesem Zeitpunkt auf ihn über. Zusätzlich sind wir berechtigt, daraus entstehende Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

Alle Sendungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch für Lieferungen, bei denen frachtfreie Zustellung vereinbart wurde. Mit der Übergabe der Ware – sei es durch uns selbst oder durch einen Lieferanten – an das Transportunternehmen, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

 

5. Eigentums- und Verwendungsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in unserem Eigentum. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sorgfältig zu behandeln und uns bei Zugriffen Dritter unverzüglich zu informieren.

Unsere Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich für den internen Gebrauch durch den Auftraggeber und innerhalb seines Landes bestimmt. Ein gewerblicher Weiterverkauf oder Ausfuhr in andere Staaten ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder verletzt er wesentliche Vertragspflichten, sind wir berechtigt, die Ware auf unsere Veranlassung zurückzunehmen. Daraus entstehende Kosten, insbesondere für Demontage, Transport und etwaige Wiederherstellungsmaßnahmen, trägt der Auftraggeber. Eine solche Rücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, sofern wir dies nicht ausdrücklich erklären.

Der Auftraggeber verzichtet auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz, die ihm im Zusammenhang mit der Rücknahme der Vorbehaltsware entstehen könnten.

 

6. Gewährleistung

Für Mängel an der gelieferten Ware leisten wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr und behalten uns vor, nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung zu erbringen. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu prüfen und etwaige Beanstandungen innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen. Mängelrügen müssen spätestens sechs Monate nach dem Datum der Warenübergabe erfolgen, andernfalls sind sie ausgeschlossen.

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung, unsachgemäße Lagerung, fehlerhafte Montage oder eigenmächtige Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen ist.

Eine Rücksendung mangelhafter Ware bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Stellt sich eine Mängelrüge als unbegründet heraus, trägt der Auftraggeber die Kosten der Prüfung und Rücksendung.

 

7. Haftung

Wir haften ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

 

8. Rücktrittsrecht

Wir sind berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung dauerhaft unzumutbar wird, insbesondere aufgrund von Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (vgl. Punkt 4). Ebenso können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber mit wesentlichen Vertragspflichten, insbesondere der Zahlung, in Verzug gerät.

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn wir mit unserer Leistung in erheblichen Verzug geraten und uns zuvor eine schriftliche Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt wurde. Der Rücktritt ist nur zulässig, wenn der Verzug auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits zurückzuführen ist.

Die Rücknahme der Vorbehaltsware gemäß Punkt 5 stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Firmensitz der TZ Betriebseinrichtungen OG in 3100 St. Pölten. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nichtig.

Diese AGB gelten ab dem Datum ihrer letzten Änderung und ersetzen alle vorherigen Versionen.

11. Datenschutz

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung gemäß DSGVO verarbeitet werden. Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.tz-betriebseinrichtungen.at.

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